KiMiss-Klassifikation
Die folgende Tabelle listet die Klassifikationen für den Verlust von Kindeswohl auf, zusammen mit Erklärungen.
Verlust von Kindeswohl | Kurzbeschreibung | Beschreibung / Empfehlung | Stichworte |
0% | (keine) | Kein Verlust von Kindeswohl | (keine) |
Bis 10% (Klassifikation 1a) | Geringfügiger Elternkonflikt | Der Elternkonflikt führt zu einem Kindeswohlverlust von weniger als 10%. Die Eltern sollten ihre Probleme selbstständig und auf der Basis von Elternkooperation lösen. | Elternkooperation |
10% bis 23% (Klassifikation 1b) | Verbesserungsbedarf bei den Eltern | Der Elternkonflikt erzeugt einen Kindeswohlverlust zwischen 10% und 23%, der einen Verbesserungsbedarf anzeigt. Die Eltern sollten eine Familien- oder Partnerberatung in Anspruch nehmen, wenn sie die Probleme nicht selbstständig lösen können. | Elternkooperation bis Beratungsangebote |
23% bis 35% (Klassifikation 2a) | Beginnende Benachteiligung des Kindes |
Der Elternkonflikt führt zu einem Kindeswohlverlust zwischen 23% und 35%, der, zumindest langfristig gesehen, das Kind in seiner Entwicklung benachteiligt. Die Eltern sollten den Belastungsgrad für das Kind reduzieren, z. B. mittels Familien- oder Partnerberatung. | Elternverantwortung bis Beratungsangebote |
35% bis 45% (Klassifikation 2b) | Deutliche Benachteiligung des Kindes |
Es liegt ein Kindeswohlverlust zwischen 35% und 45% vor, der das Kind in seiner Entwicklung benachteiligt. Wenn die Eltern den Belastungsgrad für das Kind nicht reduzieren können und Beratungsangebote erfolglos waren, werden die Einbindung von Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und eine Kontrolle der Lebenssituation des Kindes erforderlich. | Beratungsangebote bis Kinder- und Jugendhilfe |
45% bis 65% (Klassifikation 3a) | Beginnende Beeinträchtigung des Kindes |
Der Kindeswohlverlust zwischen 45% und 65% führt zu einer Beeinträchtigung der Entwicklung des Kindes. Zur Abwehr eines überwiegenden Kindeswohlverlusts (>50%) sollten Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden und die Lebenssituation des Kindes kontrolliert werden. Die Einbindung eines Familiengerichts kann relevant werden, wenn diese Maßnahmen keine Verbesserung erreichen. | Kinder- und Jugendhilfe bis Familiengericht |
65% bis 73% (Klassifikation 3b) | Deutliche Beeinträchtigung des Kindes |
Der Kindeswohlverlust zwischen 65% und 75% zeigt eine deutliche Beeinträchtigung der Entwicklung des Kindes an und erfordert eine Verbesserung der Situation bzw. eine Intervention. In den meisten Fällen betrifft dies die Einschaltung von Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und/oder eines Familiengerichts, z. B. bei der Klärung der Frage, ob der Lebensmittelpunkt des Kindes zum anderen Elternteil hin geändert werden sollte. | Kinder- und Jugendhilfe bis Familiengericht |
73% bis 85% (Klassifikation 4a) | Beginnende Gefährdung des Kindes oder Kindeswohlgefährdung |
Der Kindeswohlverlust zwischen 73% und 85% führt zu einer Kindeswohlgefährdung, oder eine Gefährdung des Kindes liegt bereits vor oder ist wahrscheinlich und betrifft zumindest die Entwicklung des Kindes. Die Einschaltung eines Familiengerichts und die Hinzunahme von Instrumenten des Kinder- und Jugendschutzes werden erforderlich, z. B. bezüglich der Frage des Lebensmittelpunktes des Kindes. | Familiengericht bis Kinder- und Jugendschutz |
85% bis 100% (Klassifikation 4b) | Deutliche Gefährdung des Kindes oder Kindeswohlgefährdung | Der Kindeswohlverlust zwischen 85% und 100% zeigt eine deutliche Kindeswohlgefährdung an, oder eine Gefährdung des Kindes liegt bereits vor oder ist sehr wahrscheinlich. Zur Abwehr einer konkreten Gefahr für das Kind sind die Einschaltung eines Familiengerichts und die Einschaltung des Kinder- und Jugendschutzes erforderlich. | Kinder- und Jugendschutz + Familiengericht |
100% bis 120% (Klassifikation 5a) | Gefahr für das Kind od. Vorliegen einer Form von Kindesmisshandlung / -missbrauch | Eine Gefahr für das Kind liegt vor oder ist wahrscheinlich. Es liegt ein vollständiger Verlust von Kindeswohl vor (Kindeswohlverlust größer als 100%). Die Lebenssituation des Kindes sollte unter Einschaltung der staatlichen Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes umgehend verändert werden. Wird die Problematik überwiegend durch Elternkonflikt verursacht, ist zu überprüfen, ob eine Form von Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch vorliegt (emotionaler Kindesmissbrauch, psychische Kindesmisshandlung, etc.). | Kinder- und Jugendschutz + Familiengericht + … |
Mehr als 120% (Klassifikation 5b) | Deutliche Gefahr für das Kind od. Vorliegen einer Form von Kindesmisshandlung / -missbrauch | Eine konkrete Gefahr für das Kind liegt vor oder ist sehr wahrscheinlich. Es wird dringend empfohlen, die staatlichen Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes umgehend einzuschalten. | Kinder- und Jugendschutz + Familiengericht ++ … |
Stand: März 2020 |